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AutorenbildTim Moskon

Mitgliederversammlung 2020 - Vorbereitungen



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aufgrund der neueren Lockerungsmaßnahmen der NRW-Landesregierung und des Krisenstabes der IG BCE können wir unter Beachtung aller Schutzvorschriften unsere gewerkschaftliche Arbeit vorsichtig wieder aufnehmen.

Unter Einhaltung der unten beschriebenen Hygieneauflagen ist es möglich, unsere Mitgliederversammlung stattfinden zu lassen. Insbesondere unsere Ortsgruppenwahlen sind laut Satzung zwingend als Präsenztermin durchzuführen.

Uns ist allen klar, dass dies eine besondere Herausforderung darstellt und wir bittend daher jeden Einzelnen um Verständnis und Unterstützung.

Wir haben im Vorfeld möglichstes Unternommen damit ihr die Veranstaltung genießen könnt.

  • Mit dem Veranstaltungsort "Drewer & Scheer" in Marl Sickingmühler wurde ein möglichst großer Veranstaltungsraum ausgewählt. Getränke und ein kleiner Imbiss stehen für dich bereit.



  • Mit dem Vermieter wurden „vor Ort“ Hygienevorschriften und -maßnahmen besprochen.

  • Die Mitgliederanschreiben wurden an euch versendet.




  • Eine gesonderte Teilnehmerliste für evtl. Rückverfolgung der Infektionsketten (Name, Vorname, Telefonnummer) werden am Veranstaltungstag ausgelegt.

  • Auch ausreichend Desinfektionsmittel und einige Masken halten wir für dich bereit.



Jeder der an der Versammlung erscheinen möchte muss:

  1. Eine MNS-Maske mitbringen.

  2. Sich zwingend an die Infektionsschutzverordnung halten.

  3. Sich vorher anmelden (siehe Einladungssschreiben).

Wir freuen uns darauf dich auch unter diesen schwierigen Bedingungen wiederzusehen.


Der Vorstand der Ortsgruppe Drewer 2









Hygienevorschriften des Landes NRW:

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern dürfen stattfinden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern  sichergestellt sind. Außer im Freien ist zudem die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen (neben Anwesenheitslisten zusätzliche Namenslisten mit Telefonnummer). Sitzen Teilnehmer während der Veranstaltung auf festen Plätzen (evtl. mit Namensschildern vorher Plätze zuweisen und dokumentieren), muss – bei Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit – der Mindestabstand nicht eingehalten werden.


Und: In geschlossenen Räumen gilt außerhalb des Sitzplatzes die Maskenpflicht.




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